Wegen NS-Parole: AfD-Politiker Björn Höcke zu Geldstrafe verurteilt | Politik


Er muss nur blechen.

Wegen Verwendens einer NS-Parole ist der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Halle (Sachsen-Anhalt) sprach den AfD-Politiker am Montag erneut wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen schuldig und verhängte eine Geldstrafe von insgesamt 16 900 Euro.

Die 5. Strafkammer am Landgericht Halle sah als erwiesen an, dass der AfD-Rechtsaußen bei einem Stammtisch seiner Partei in Gera (Thüringen) im Dezember 2023 mithilfe seiner Zuhörer „Alles für Deutschland“ gerufen hatte, eine Parole der Sturmabteilung (SA) der Hitler-Partei NSDAP.

„An ihrer Täterschaft hat nie ein Zweifel bestanden“, sagte Richter Jan Stengel (62) in seiner mündlichen Urteilsbegründung.

Björn Höcke (Mitte) mit seinen Anwälten Florian Gempe (li.) und Ralf Horneman

Björn Höcke (Mitte) mit seinen Anwälten Florian Gempe (li.) und Ralf Horneman

Foto: dts News Agency Germany/Shutterstock

Anders als bei dem im Mai verhandelten Fall aus dem Jahr 2021 habe Höcke in Gera gewusst, dass seine Immunität als Abgeordneter aufgehoben wurde, eine Gerichtsverhandlung bevorsteht und es sich um den Spruch einer verfassungswidrigen Organisation handelt, dessen Verwendung strafbar ist. Denn Höcke hatte ihn bereits 2021 während einer Wahlveranstaltung in Merseburg (Sachsen-Anhalt) gerufen.

Beim ersten Prozess im Mai wurde Höcke zu 13 000 Euro Geldstrafe verurteilt. In beiden Fällen muss er auch die Kosten des Verfahrens tragen. Gegen das Mai-Urteil haben die Anwälte des Politikers Revision eingelegt. Das Urteil soll vom Bundesgerichtshof geprüft werden.

Sollte das Ergebnis nicht zur Zufriedenheit von Björn Höcke ausfallen, werden er und seine Anwälte weiter nach Straßburg gehen und das Urteil auch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte vorlegen.

Staatsanwalt Bendikt Bernzen hatte sogar eine Freiheitsstrafe für Höcke gefordert

Staatsanwalt Bendikt Bernzen hatte sogar eine Freiheitsstrafe für Höcke gefordert

Foto: JENS SCHLUETER/via REUTERS

Dass Höckes Anwälte Revision einlegen, wird auch bei dem am Montag ergangenen Urteil erwartet.

In seinem von Karteikarten abgelesenen Schlusswort bat der Politiker das Gericht – wie zuvor schon seine beiden Anwälte – um Freispruch.

„Ich wollte keine Straftat begehen. Dass ich den Satz abgebrochen habe, zeigt das doch.“

Höcke verstieg sich sogar zu der Behauptung, Vertreter der „Antifa“ könnten beim AfD-Stammtisch in Gera „Deutschland“ gerufen haben – nur damit er Probleme bekommt.

In seinem Schlusswort warf Höcke Gericht und vor allem der Staatsanwaltschaft Halle vor, einen politischen Prozess gegen ihn zu führen. Er beklagte, dass die Gewaltenteilung in Deutschland an vielen Stellen „gebrochen“ und sein Verfahren„nach Einflussnahme auf die Justiz riecht“.

Der AfD-Politiker drohte sogar mit einem Untersuchungs-Ausschuss, den seine Parteifreunde in Sachsen-Anhalt – so Höckes Hoffnung – einrichten werden, um beide Verfahren gegen ihn aufzuarbeiten.

Bei Richter Jan Stengel war er damit aber an der falschen Adresse. „Herr Höcke, die Richter dieser Kammer arbeiten seit 30 Jahren auch DDR-Urteile auf. Ich weiß, was politische Urteile sind.“

An Staatsanwalt Benedikt Bernzen gerichtet sagte Richter Stengel, eine Freiheitsstrafe sei in dem Fall „nicht angezeigt“. Bernzen hatte für Höcke acht Monate, ausgesetzt zur Bewährung gefordert. Außerdem sollte der AfD-Politiker 10 000 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen und sich für zwei Jahre nicht zur Wahl stellen dürfen. Das war sogar dem Richter zu viel.

Wenn das Urteil rechtskräftig wird, gilt Björn Höcke als vorbestraft.

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Author: RoteRuhrarmee1920

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