Hamburger Privatbank : Gericht stellt Cum-Ex-Prozess gegen Warburg-Bankier Olearius ein


Das Cum-Ex-Strafverfahren gegen den früheren Chef der Hamburger Warburg-Privatbank, Christian Olearius, ist eingestellt worden. Das entschied die Vorsitzende Richterin am Bonner Landgericht, Marion Slota-Haaf. Grund dafür ist die angeschlagene Gesundheit des 82-Jährigen.

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung hatten beantragt, dass das seit September laufende Verfahren vorzeitig beendet wird. Zuletzt durfte nur noch 45 Minuten pro Gerichtstag gegen den 82-jährigen Olearius verhandelt werden.

Die Staatsanwaltschaft hatte Olearius 15 Fälle besonders schwerer Steuerhinterziehung mithilfe sogenannter Cum-Ex-Geschäfte vorgeworfen, wobei ein Steuerschaden von rund 280 Millionen Euro entstanden sein soll. In zwei Fällen soll es beim Versuch geblieben sein.

Bei Cum-Ex-Geschäften ließen sich Anleger mithilfe von Banken eine einmal gezahlte Kapitalertragssteuer auf Aktiendividenden mehrfach erstatten. Dazu verschoben sie um den Stichtag der Dividendenzahlung untereinander Aktien mit und ohne – also cum und ex – Dividendenanspruch. Die Hochphase dieser Geschäfte war in den Jahren 2006 bis 2011. Dem Staat entstand ein zweistelliger Milliardenschaden. Im Jahr 2021 wertete der Bundesgerichtshof Cum-Ex-Geschäfte als Straftat.

Schuldfrage von Olearius durch Verfahrenseinstellung ungeklärt

Olearius war früher Chef der Warburg-Privatbank und später ihr Aufsichtsratsvorsitzender, inzwischen ist er nur noch Gesellschafter. Mit ihm musste sich zum ersten Mal die Spitze eines Finanzinstituts vor Gericht Cum-Ex-Vorwürfen stellen. In seinem Fall bleibt durch das Einstellungsurteil die Schuldfrage aber unbeantwortet. Der 82-Jährige beteuerte noch vor dem Urteil erneut seine Unschuld. Gegen die Entscheidung, das Verfahren einzustellen, kann Revision eingelegt werden. Dies gilt aber als unwahrscheinlich.

Olearius ist einer der bekanntesten Cum-Ex-Akteure. Sein Vorgehen schlug auch in der Politik hohe Wellen. Aus seinen Tagebucheinträgen ging hervor, dass er sich 2016 und 2017 insgesamt dreimal mit dem späteren Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) getroffen hatte, als dieser noch Erster Bürgermeister von Hamburg gewesen war. Der genaue Inhalt der Treffen ist unklar. 

Fakt ist, dass die Hamburger Finanzbehörde danach eine Steuerforderung fallen ließ und die Ansprüche nach damaliger Rechtslage verjährten. Ein kausaler Zusammenhang zwischen den Treffen von Scholz mit Olearius und der Behördenentscheidung ist nicht erwiesen. Scholz schließt eine Einflussnahme aus, beruft sich bei der Frage nach dem genauen Inhalt der Gespräche aber auf Erinnerungslücken.

Allein vor dem Bonner Landgericht hat es seit 2020 bereits acht Schuldsprüche in Cum-Ex-Verfahren gegeben, eine Vielzahl an Verfahren dürften in den kommenden Jahren noch folgen. Im Dezember 2022 wurde beispielsweise der Anwalt Hanno Berger wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte zu acht Jahren Haft verurteilt. Er war laut Urteil Ideengeber, Initiator und Berater bei Cum-Ex-Geschäften.



Author: RoteRuhrarmee1920

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