EU verbietet Transit von russischem Flüssiggas – Politik


Russland soll künftig kein Flüssigerdgas mehr über Häfen in der Europäischen Union exportieren dürfen. Die Botschafter der 27 EU-Staaten segneten am Mittwoch ein Verbot derartiger Transitgeschäfte ab. Die Maßnahme ist Teil des 14. Sanktionspakets, durch das die Europäer das Regime in Moskau wegen des Überfalls auf die Ukraine bestrafen und der russischen Kriegswirtschaft Einnahmen entziehen wollen.

Experten zufolge nimmt Moskau derzeit um die drei Milliarden Euro pro Jahr dadurch ein, dass es verflüssigtes Erdgas – sogenanntes Liquefied Natural Gas (LNG) – mit Tankern in EU-Häfen verschifft, dort umlädt und dann in andere Staaten weiterverkauft. Dieser Umschlag wird Diplomaten zufolge in Zukunft verboten. Erlaubt bleibt allerdings der Import von russischem LNG ins europäische Gasnetz – einige EU-Länder beziehen immer noch einen Gutteil ihres Erdgases aus Russland und wollen diesen Versorgungsweg nicht gefährden.

Mit den LNG-Sanktionen bindet die EU zum ersten Mal den für Moskau so wichtigen Gasexport in ihr Strafregime ein. Bisher haben die Europäer nur russische Ölexporte mit Sanktionen belegt. Dass der Gasfluss aus Russland in die EU seit Beginn des Ukrainekriegs drastisch zurückgegangen ist, war dagegen vor allem eine Moskauer Entscheidung: Russland drosselte den Export via Pipelines – etwa über die Nord-Stream-Leitung –, um die Europäer unter Druck zu setzen. Zugleich fuhr Moskau den Export von Flüssiggas per Tankschiff hoch.

Die Haltung der deutschen Regierung hat viele verärgert

Die Verhandlungen über das 14. Sanktionspaket in Brüssel hatten sich in die Länge gezogen, weil Deutschland in einem relativ späten Stadium auf Drängen der deutschen Regierung noch Änderungswünsche angemeldet hatte. Das Bundeskanzleramt wehrte sich gegen eine vorgesehene Regel, die EU-Unternehmen verpflichtet hätte, dass auch ihre ausländischen Tochterfirmen den Export sanktionierter Güter nach Russland verbieten und darüber wachen, dass ihre Geschäftspartner sich an dieses Verbot halten.

Für EU-Konzerne gilt eine solche sogenannte No-Russia-Klausel, durch die die Umgehung der Sanktionen via Drittstaaten verhindert werden soll. Aber die Ausweitung auf ausländische Niederlassungen ging dem Kanzleramt zu weit. Man befürchtete dort, dass der Aufwand – und damit der Preis – für die heimische Wirtschaft höher sein werde als der angestrebte Schaden für die russische. In der am Mittwoch gebilligten Version des Sanktionspakets, die am kommenden Montag von den Außenministerinnen und -ministern der EU noch endgültig gebilligt werden muss, wurde der Hinweis auf die Tochterfirmen deswegen nach Angaben von Diplomaten gestrichen. Nun soll die EU-Kommission zunächst prüfen, welche Folgen eine härtere No-Russia-Klausel für europäische Unternehmen in der Praxis hätte.

Bei anderen Ländern hatte Deutschlands Haltung zu erheblicher Verärgerung geführt. Diplomaten in Brüssel verglichen die tagelange Blockade der Verabschiedung des Sanktionspakets durch Berlin mit ähnlichen ungarischen Manövern. Auch aus dem deutschen Außenministerium gab es Kritik am Kanzleramt wegen der Verzögerung.



Author: RoteRuhrarmee1920

Kommentar verfassen