Böhmermann: Showdown vor dem Landgericht – Hat das ZDF Magazin Royale journalistische Standards verletzt?


Moderator Jan Böhmermann hatte den ehemaligen höchsten deutschen Cyberschützer Arne Schönbohm im Oktober 2022 in seiner Sendung „ZDF Magazin Royale“ nicht nur als „Cyberclown“ und „Gefahr“ für die „Cybersicherheit in Deutschland“ verspottet, sondern ihm darüber hinaus eine Nähe zum russischen Geheimdienst angedichtet. Elf Tage nach Ausstrahlung der Sendung verbot Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) Schönbohm die „Führung der Dienstgeschäfte“.

Schönbohm verlangt deshalb 100.000 Euro Schmerzensgeld vom ZDF. Am 19. September wird im Saal 106 des Landgerichts München über den Fall verhandelt,. Auf der Anklagebank sitzt dann der Mainzer Sender, der sich gegen den Vorwurf verteidigen muss, in eklatanter Weise journalistische Sorgfaltspflichten verletzt zu haben.

Schönbohm-Anwalt Markus Hennig sagt, in der Sendung sei mehrfach der Eindruck erweckt worden, dass sein Mandant bewussten Kontakt zum russischen Geheimdienst gehabt habe. Das ZDF bestreitet das.



Author: RoteRuhrarmee1920

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